FAQ – häufig gestellte Fragen

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FAQ

Finden Sie hier unsere Antworten auf Ihre Fragen

Der FAQ-Bereich beantwortet häufig gestellte Fragen rund um unser Produkt.

Fragen zu UMO - dem Unterweisungsmanager-Online

Die Registrierung bei UMO ist immer kostenlos. Sie können unser Produkt für bis zu 10 Benutzer und 5 angelegte Unterweisungen dauerhaft kostenlos nutzen. Erst, wenn Sie mehr als 10 Benutzer oder 5 angelegte Unterweisungen gespeichert haben, fallen für Sie Kosten an.

Hier finden Sie den passenden Preisplan für Ihr Unternehmen.

Mit der Registrierung wird für Sie eine eigene Domain mit allen zugehörigen Optionen angelegt.

Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie das System sofort im vollen Umfang nutzen.

Wir berechnen Kosten für jeden angelegten Benutzer (ab dem 11. Benutzer) und für jede angelegte Unterweisung (ab der 6. Unterweisung).

Bei bis zu 10 angelegten Benutzern und 5 angelegten Unterweisungen ist UMO für Sie zu 100 % dauerhaft kostenlos.
Hier finden Sie den passenden Preisplan für Ihr Unternehmen.
Nutzen Sie zur Berechnung der Kosten einfach unverbindlich unseren kostenlosen Preisrechner Nach wenigen Schritten wird Ihnen das Ergebnis angezeigt.

Im Vergleich zu einer Präsenzunterweisung können Sie mit UMO über 60 % Ihrer Unterweisungskosten einsparen.
Durch die geringe Vorbereitungszeit und die flexible Durchführung Ihrer Schulungsmaßnahmen erzielen Sie eine hohe Kosteneinsparung. Denn durchschnittlich dauert eine Unterweisung mit UMO nur ein Drittel der Gesamtzeit, die Sie für eine Präsenzunterweisung einkalkulieren müssen. Und Ihr Organisationsaufwand verringert sich auf ein Minimum.
Folgende typische Störfaktoren minimieren sich erheblich oder entfallen gänzlich:

Organisation zur Terminvereinbarung der Mitarbeiter – stark reduziert

Organisation eines Schulungsraums – nicht mehr erforderlich

Produktionsausfall – erheblich minimiert

Unterweisungskosten für Besucher und Betriebsfremde – entfallen komplett

Wiederholungsaufwand bei Abwesenheit einzelner Mitarbeiter – unnötig dank UMO

Überzeugen Sie sich selbst und nutzen Sie unverbindlich unseren kostenlosen Preisrechner: einfach die Parameter Ihres Unternehmens eingeben.

Sowohl die Anzahl der angelegten Benutzer als auch die der Unterweisungen kann monatlich schwanken. Bei der monatlichen Rechnungsstellung berücksichtigen wir nur die Anzahl der angelegten Benutzer und Unterweisungen, die Sie im abgelaufenen Monat gespeichert hatten. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten und zahlen immer nur für die tatsächliche Nutzung von UMO.

Allgemeine Fragen zu Unterweisungen

Nein, mit dem Businessplan können Sie so viele Standorte, Abteilungen, Bereiche, Benutzer und Unterweisungen anlegen, wie Sie benötigen. Es gibt keine Beschränkung.

Unterweisungstypen und Mitarbeitertypen können Sie für das Zuordnen der Mitarbeiter einsetzen. Dabei können Sie die unterschiedlichen Typen selbst definieren.

Beispiele für Unterweisungstypen:

Jährliche Sicherheitsunterweisung

Unterweisungen für Besucher

Unterweisungen für Betriebsfremde

PSA – persönliche Sicherheitsausrüstung

etc.

Beispiele für Mitarbeitertypen:

Eigene Mitarbeiter

Leiharbeiter

Aushilfen

Praktikanten

etc.

Ja, Sie können mit UMO auch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung terminieren. Mit geringem Aufwand legen Sie eine Gruppe an und weisen die entsprechenden Mitarbeiter dieser Gruppe im System zu.

Legen Sie z. B. eine „Vorsorgeuntersuchung G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ an und verknüpfen Sie diese mit der zugehörigen Mitarbeitergruppe. Sie werden dann automatisch vom System benachrichtigt, dass in Kürze eine Vorsorgeuntersuchung ansteht. So bleibt Ihnen genügend Zeit, dies mit dem Betriebsarzt und den Mitarbeitern zu terminieren.

Mit UMO können Sie sich Unterweisungstermine je Benutzer oder auch nach Standorten, Abteilungen und Bereichen anzeigen lassen. Die Terminverfolgung wird von einer praktischen Ampelfunktion unterstützt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Terminverfolgung nach Unterweisungsnamen durchzuführen.

Fragen zur Rechtsgrundlage

Ja, die elektronische Dokumentation mit UMO – dem Unterweisungsmanager-Online entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die DGUV Vorschrift 1 sowie das Arbeitsschutzgesetz verlangen keinen handschriftlich unterzeichneten Unterweisungsnachweis.

Die elektronischen Zertifikate (Unterweisungsnachweise) von UMO – dem Unterweisungsmanager-Online halten deshalb alle Vorgaben ein und ermöglichen eine papierlose Dokumentation.

Sie können monatlich kündigen. Es bedarf auch keiner schriftlichen Kündigung. Wenn Sie Ihren Vertrag beenden möchten, genügt es, den angemeldeten Mandanten zu löschen. Achten Sie darauf, dass Sie vor dem Löschen die Möglichkeit haben, Ihre hinterlegten Daten anzufordern. Nach dem Löschvorgang werden auch alle Daten zu Ihrem Mandanten gelöscht. Gerne sind wir bei Fragen dazu behilflich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Unsere Server sind zu 100 % DSGVO-konform und „Made in Germany“.

Rechenzentren in Europa unterliegen strengsten Datenschutzrichtlinien. Sie sind mehrfach zertifiziert (ISO/IEC 27001, PCI-DSS, ISO 27001, ISO 9001) und nicht Bestandteil des US CLOUD-Acts.

Hält sich ein Arbeitgeber nicht an die Unterweisungspflicht können ihm Bußgelder, Schadenersatzforderungen und sogar Haftstrafen drohen.

Allein schon wenn die Unterweisungen die laut Unfallverhütungsvorschrift vorgegeben sind, nicht stattfinden bzw. nicht dokumentiert (!) sind, kann das mit einem Bußgeld von mehreren 1000 € belegt werden. Dabei muss nicht einmal ein Unfall passiert oder eine Person zu Schaden gekommen sein.
Wenn es aufgrund unterlassener Unterweisungen zu einem Arbeitsunfall kommt, sind die strafrechtlichen Tatbestände Körperverletzung und Tötung von Bedeutung. Dem Arbeitgeber droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe, bei Vorsatz sogar eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.
Im Zivilrecht I ist geregelt, dass bei einem Arbeitsunfall zunächst die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) greift. Sie tritt für die Beseitigung und Entschädigung der unfallbedingten Körperschäden und deren Folgen ein. Das Haftungsprivileg besagt, dass der Verletzte keine Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber hat. Erfüllt der Arbeitgeber jedoch nicht seine Unterweisungspflicht und verursacht er dadurch grob fahrlässig einen Arbeitsunfall, kann die Berufsgenossenschaft laut SGB VII §110 Abs.1 Regressforderungen geltend machen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die erbrachten Leistungen der Berufsgenossenschaft teilweise oder komplett ersetzen.

Technische Fragen

Ja, Sie können UMO von jedem Computer oder mobilen Gerät aufrufen. Dazu benötigen Sie lediglich eine Internetverbindung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Unterweisungsmanager-Online ausschließlich aus dem eigenen Firmennetzwerk aufzurufen

Der Unterweisungsmanager-Online kann geräteunabhängig benutzt werden. Damit bieten wir Ihnen die bestmögliche Flexibilität an und ist mit jeden modernen Browser benutzbar.

Der Unterweisungsmanager-Online ist eine webbasierte Anwendung und kann auf jedem internetfähigen Gerät mit einem beliebigen Browser (Chrome, Firefox, Microsoft Edge, Safari etc.) gestartet werden.

Haben Sie nicht die passende Antwort auf Ihre Frage in unserem FAQ-Bereich gefunden? Dann treten Sie gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.

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